Pflegereform 2016/2017: Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)

Kernbestandteil sind ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument (NBA), bei dem die Selbständigkeit und Fähigkeiten der Betroffenen in den Fokus gerückt werden. Dabei entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen rein-physischen und geistig-physischen Einschränkungen. Die selbstständige Alltagsbewältigung wird als Maßstab gewertet.

Azaé Seniorenbetreuung

Pflegegrade statt Pflegestufen

Um dies optimal abbilden zu können, erfolgt eine Einteilung in Pflegegrade, die gegenüber den bisherigen Pflegestufen feiner skaliert sind. Der Wechsel von Pflegestufe in Pflegegrad erfolgte automatisch ohne Zutun des Betroffenen.

Im Rahmen des PSG II hat der Gesetzgeber auch zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Pflege bereitgestellt. Dem demographischen Wandel und dem damit einhergehenden Wunsch der Bevölkerung nach erweiterten Pflegeleistungsangeboten wird damit Rechnung zu tragen.

 Selbstständigkeit fördern

Fortan ist oberste Maxime Rehabilitation vor Pflege und eine Förderung der Selbstständigkeit. Berücksichtigt werden hierbei Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Selbsthilfe. Das NBA liefert die nötigen Informationen zur passgenauen Einschätzung. Anhand von 64 Kriterien in 6 Modulen erfolgt hierbei eine Bewertung. Die Module stellen einen Querschnitt durch verschiedene Lebensbereiche dar: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Durch das PSG II ergeben sich eine Vielzahl von Vorteilen für Pflegebedürftige. Die individuelle Abstimmung der Leistungen wurde verbessert, der Zugang zu einigen Hilfsmitteln erleichtert. Zudem wurde derEntlastungsbetrag, bisher bekannt als zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, von bisher 104,- auf 125,- Euro angehoben.

Ein starker Partner an ihrer Seite

Azaé ist Ihr starker Partner in Sachen Betreuung. Sowohl stundenweise als auch rund um die Uhr im Rahmen einer 24-Stunden-Betreuung können Sie auf unser fachkundiges und liebevolles Betreuungspersonal vertrauen. Zudem sind wir anerkannt für die Abrechnung des Entlastungsbetrags. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Unsere Berater finden gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen das Ihren Umständen am besten entsprechende Betreuungskonzept, in dem Ihre persönlichen Bedürfnisse an zentraler Stelle stehen.